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Peter Kaumanns, LL.M.

Peter Kaumanns, LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Datenschutzbeauftragter / Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Geboren 1976 in Neuss
Sprachen: Deutsch, Englisch

Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Grabenstraße 5
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 168 886 00
Telefax: 0211 / 168 886 01
E-Mail: kaumanns@aufrecht.de

Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M., ist Fachanwalt für IT-Recht bei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Er berät Unternehmen, öffentliche Stellen und Privatpersonen im IT-Recht, KI-Recht und Datenschutzrecht und verbindet diese Gebiete mit dem Arbeitsrecht, etwa bei Mitarbeiterüberwachung, KI im Personalwesen oder Betriebsvereinbarungen zu IT-Systemen. Seit 2025 ist er in der von Handelsblatt und Best Lawyers herausgegebenen Liste „Deutschlands Beste Anwälte“ im IT-Recht vertreten.

Digitale Themen halten sich nicht an Rechtsgebiete. Wer KI einführt, IT-Leistungen auslagert oder neue Software im Unternehmen einsetzt, berührt zugleich IT-Recht, Datenschutz und häufig das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. betrachtet diese Fragen deshalb auch im Zusammenhang und mit Blick auf die Technik dahinter. Sein Ziel sind klare Einschätzungen, verständliche Sprache und Lösungen, die im Unternehmen auch funktionieren: vorausschauend in der Beratung und konsequent, wenn es zum Streit kommt.

Beratungsschwerpunkte

IT-Recht und Künstliche Intelligenz
Peter Kaumanns gestaltet und verhandelt IT-Verträge, Software- und Provider-Verträge sowie AGB und Nutzungsbedingungen. Er begleitet Unternehmen und öffentliche Stellen bei der rechtssicheren Einführung von KI-Anwendungen, von Fragen der KI-Verordnung über Kennzeichnungspflichten bis zum Umgang mit Deepfakes.

Datenschutz und Informationssicherheit
Als TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er Unternehmen bei der laufenden Umsetzung der DSGVO. Zudem berät und begleitet er Zertifizierungsprozesse nach ISO 27001 und ISO 27701 sowie die BSI C5-Testierung: von der Prüfung bestehender Sicherheits- und Compliance-Strukturen über die Dokumentation bis zur Vorbereitung interner und externer Audits sowie zur Abstimmung mit Prüfdienstleistern.

Arbeitsrecht in der digitalen Arbeitswelt
Ein besonderer Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Datenschutz und Digitalisierung: Überwachung am Arbeitsplatz, private Nutzung von Internet und Social Media, Homeoffice und BYOD, Mitbestimmung des Betriebsrats bei IT-Systemen sowie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Zu diesen Themen hat Peter Kaumanns zahlreiche Fachbeiträge und Urteilsbesprechungen veröffentlicht. Darüber hinaus berät er Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen.

E-Commerce und Online-Plattformen
Er betreut Online-Shops und Internetplattformen umfassend: von der Gründung und Vertragsgestaltung über Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht bis zur Abwehr von Abmahnungen und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Wettbewerbern, auch im Eilverfahren.

Mandanten

Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen aller Größen: IT-Dienstleister, Softwarehäuser, Rechenzentren und Agenturen ebenso wie Handels- und Kreativunternehmen sowie Anbieter aus den Bereichen Healthcare, Automotive, Mode, Luftfahrt und E-Commerce. Daneben berät und vertritt er Ministerien, Städte und Behörden, Geschäftsführer und Gesellschafter sowie Privatpersonen, außergerichtlich wie gerichtlich.

Lehre und Vorträge

Von 2013 bis 2018 hatte Peter Kaumanns einen Lehrauftrag für Medien- und IT-Recht an der Hochschule Düsseldorf (HSD). Er hält regelmäßig Vorträge, zuletzt zu KI und Recht für die Kommunalpolitik.

 

 

Tätigkeitsschwerpunkte

Vita

  • 2025, 2026: Gelistet in „Deutschlands Beste Anwälte“ (Handelsblatt / Best Lawyers), IT-Recht
  • 2016: Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • 2013–2018: Lehrbeauftragter für Medien- und IT-Recht, Hochschule Düsseldorf – University of Applied Sciences
  • 2013: Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
  • 2012: Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • seit 2012: Terhaag & Partner Rechtsanwälte, Salary-Partner
  • 2011: Fachanwalt für IT-Recht
  • 2009: Master of Laws (LL.M.) im Informationsrecht, Schwerpunkt IT-Recht
  • 2008–2012: Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, IT- und Arbeitsrecht
  • 2007: Zweites juristisches Staatsexamen, Landesjustizprüfungsamt Rheinland-Pfalz, Wahlfach Arbeitsrecht
  • 1998–2004: Studium der Rechtswissenschaften und Germanistik in Bonn (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität), Salzburg (Paris-Lodron-Universität) und Innsbruck (Leopold-Franzens-Universität)
  • Abitur am Quirinus-Gymnasium Neuss

Veröffentlichungen

KI, Desinformation und Digitalisierung

  • „Fake News: Was Kommunen dagegen tun können“, Kommunalpolitische Blätter, Beilage NRW kommunal 9/2026
  • „KI-Kennzeichnungspflicht für Politik und Verwaltung“, Kommunalpolitische Blätter 7/2026 (mit RA Michael Terhaag)
  • „Was tun gegen Deepfakes?“, Kommunalpolitische Blätter 12/2024 (mit RA Christian Schwarz)

Arbeitsrecht, Datenschutz und Neue Medien

  • „Arbeitsrecht & Neue Medien“, Aufsatz, K&R 2019, 152 (mit RA Sebastian Böhm)
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitgeber-Seiten in sozialen Netzwerken, Kommentar, K&R 2017, Heft 7/8
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einrichtung einer Facebook-Seite mit Besucherbeiträgen, Urteilsbesprechung BAG v. 13.12.2016 – 1 ABR 7/15, ITRB 8/2017, 182–183
  • Rechtswidrige Arbeitnehmerüberwachung mittels Keylogger, Urteilsbesprechung LAG Hamm v. 17.06.2016 – 16 Sa 1711/15, ITRB 12/2016, 272
  • Unzulässigkeit einer Detektiv-Überwachung zur Aufdeckung einer Wettbewerbsverletzung, Urteilsbesprechung LAG Baden-Württemberg v. 20.07.2016 – 4 Sa 61/15, ArbRB 12/2016, 361
  • BAG: Kein Anspruch des Betriebsrats auf separaten Telefon- und Internetanschluss, Kommentar, K&R 2016, 625
  • Unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am Arbeitsplatz, Urteilsbesprechung BAG v. 16.07.2015 – 2 AZR 85/15, ITRB 2016, 99–100
  • Auswertung von Browserdaten des Arbeitnehmer-PC durch den Arbeitgeber, Kommentar, K&R 2016, 293
  • Unzulässige heimliche Videoüberwachung des erkrankten Arbeitnehmers, Urteilsbesprechung BAG v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13, ITRB 2015, 280–281
  • Bildnisveröffentlichung von Arbeitnehmern in Werbevideos, Urteilsbesprechung BAG v. 11.12.2014 – 8 AZR 1010/13, ITRB 2015, 133–134
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einrichtung einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber, Kommentar, K&R 2015, 355
  • „Arbeitsrecht & Neue Medien“, Aufsatz, K&R 2015, 18 (mit RA Sebastian Böhm)
  • Kündigung wegen Betätigung des Facebook-„Like-Buttons“, Kommentar, K&R 2012, 442

Social Media und Wettbewerbsrecht

  • Gekaufte „Fans/Follower“ in sozialen Netzwerken, Aufsatz, K&R 2013, 145 (mit I. Wießner)

Vorträge

  • „Rechtlicher Rahmen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Fraktionen in sozialen Medien“, KPV NRW Bildungswerk e.V., 10/2026
  • „KI & Recht – Was Kommunalpolitik jetzt wissen muss“, KPV NRW Bildungswerk e.V., 07/2026
  • Vortragsreihe zur DSGVO in Apotheken, 05/2018
  • SVA Solution Day: IT-Sicherheitsgesetz, 04/2016
  • Zahnärztekammer Nordrhein: Arbeitsrecht & Neue Medien, 11/2013 und 03/2014
  • Digitale Stadt Düsseldorf: „Arbeitsrecht & Social Media – Facebook & Co erobern die Arbeitswelt“, 05/2012
  • Sozialdatenschutz, 2009–2012
  • seit 2012: ehrenamtliche Vorträge zur Medienkompetenz am Quirinus-Gymnasium Neuss
  • 2013–2018: Vorlesung IT- und Medienrecht, Hochschule Düsseldorf

Presse, Interviews & Medien

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