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EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - Beitrag im "Compliance Berater"

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - Beitrag im "Compliance Berater"

Im April 2016 wurde die „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ vom EU-Parlament verabschiedet.

Am 5. Juli 2016 ist sie dann – mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten der EU – in Kraft getreten. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift <media _blank cb-2016-10>„Compliance Berater“ (Ausgabe 10/2016, 368)</media> zeigt Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann Neuerungen durch die Richtlinie auf und gibt Empfehlungen für die Unternehmenspraxis.

Im digitalen Zeitalter kommt dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine steigende Bedeutung zu. Die neue EU-Richtlinie stärkt den Rechtsschutz bei „Know-How“-Verletzungen.

Allerdings ist kein expliziter Schutz von immateriellen Gütern selbst vorgesehen. Vielmehr will die Richtlinie nur einen Zugangsschutz für die betreffenden Informationen einrichten und für mehr Rechtssicherheit in der EU sorgen. Sie legt dabei Mindestvorschriften fest.

Den vollständigen Beitrag von Dr. Volker Herrmann können Sie <media _blank external-link-new-window external link in new>hier lesen</media>.

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