Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in der Lebensmittel Zeitung
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann wurde von der "Lebensmittel Zeitung" (Ausgabe 16, 2016) zur Streichpreis-Entscheidungs des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. November 2015, Az. I ZR 182/14).
"Der BGH hat in der Entscheidung klargestellt, dass Werbung mit durchgestrichenen Preisen grundsätzlich erlaubt ist", so Dr. Volker Herrmann. "Bislang musste bei durchgestrichenen Preisen genau erklärt werden, auf welchen Vergleichspreis Bezug genommen wird. In der Regel mussten Händler dazu mit umfangreichen Sternchenhinweisen arbeiten, um die die Werbung rechtskonform zu gestalten."
