| | | | allgemeines | | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter! 
Ein turbulentes Jahr 2008 liegt hinter uns. Wir
möchten uns an dieser Stelle wie jedes Jahr bei den Lesern
für Ihre Treue und Anteilnahme an unserer Kanzlei und Website
"aufrecht.de" bedanken!
So stimmen wir auch nicht in das zur Zeit leider immer wieder
gehörte allgemeine Klagelied mit ein, sondern schauen zuversichtlich
ins neue Jahr 2009 und freuen uns sehr, hier wieder für Sie da zu
sein. Unser besondere Dank gilt natürlich unseren
Mandanten, wovon uns einige bereits im zehnten Jahr die Treue
gehalten haben. Ohne Mandanten würde es natürlich auch die
informative Internetrechts-Datenbank "aufrecht.de" in dieser Form
nicht geben.
Mit über 30 TV-Auftritten unserer Anwälte und zahlreichen Radio-
sowie Zeitungsinterviews, Beiträgen in juristischen
Fachzeitschriften und Computer- sowie Businessmagazinen geht auch
ein besonderer Dank an die Presse mit der wird hervorragend
zusammenarbeiten konnten und dies auch im kommenden Jahr wieder gern
tun werden!
Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle aber auch einmal bei den
vielen Rechtsanwaltskollegen für gutgemeinte Anregungen,
erstaunlich viele Weiterempfehlungen und vor allem den beinahe
ausschließlich kollegialen Umgang untereinander. Nicht zuletzt
unsere Site und dieser kostenfreie Newsletter tragen sicher nicht
unwesentlich dazu bei, dass die meisten Kollegen unserer Kanzlei und
den darin tätigen Rechtsanwälten ausgesprochen positiv gegen
überstehen. Das größte Dankeschön geht aber an unserer
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die uns und alle Hektik in
einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten
Anwaltskanzlei aushalten und uns teilweise auch schon im zehnten
Jahr zur Seite stehen. Danke!
Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles
Gute für das neue Jahr 2009!
| | | | | | | | | | | | neues aus der Kanzlei
Wir hatten auch in diesem
Jahr eine schöne
Weihnachtsfeier und haben es
uns in Düsseldorf einen
Abend lang gut gehen lassen.
Hier nur ein kleiner
Eindruck: 
Elgert, Dr. Hermann, Terhaag, Meinke, Gulobovic, Dr. Engels, Itik
und Schumacher (v.l.n.r.
es fehlen RA Pikelj sowie Ref. Dehißelles und LüghausenUnsere aktuellen Veröffentlichungen der
vergangenen vier Wochen finden Sie unten in unserem
Pressespiegel. | | | | | | | |
| | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | | [markenrecht] | | | | | | | | 
| | | | [wettbewerbsrecht] PAYBACK AGB teilweise unzulässig - BGH, Urteil vom 16.07.2008, Az.: VIII ZR 348/06 Die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PAYBACK "Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden. ... | "Ständige Verfügbarkeit" liegt auch bei kurzzeitiger nicht Erreichbarkeit des Impressums vor - OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2008, Az.: I-20 U 125/08 Ist ein Impressum wegen technischer Probleme kurzzeitig nicht verfügbar, liegt keine Verletzung des Erfordernisses der "ständigen Verfügbarkeit" nach dem TMG vor. Ein erheblicher Verstoß liegt hingegen vor, wenn der Namen eines Geschäftsführers in einem Impressum nur unvollständig angegeben oder abgekürzt wird. | Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 15.05.2008, Az.: 6 U 36/03 Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages, der auf das Verbot unerwünschter Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden gerichtet ist. Hierin muss ein konkreter Verletzungsfall genannt werden und gleichzeitig diejenigen Umstände aufgeführt, aus denen sich die Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt. | Problem mehrerer Vertragsstrafen - Wärmekissen - BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az.: I ZR 168/05 Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes angebotene, verkaufte oder verbreitete Produkt vereinbart haben. Errechnet sich danach eine Vertragsstrafe im zweistelligen Millionenbereich, kann diese nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB herabgesetzt werden. |
| | | | | | | | 
| | | [internetR] | | | | Verwirkung des Widerrufsrechts - AG Bielefeld, Urteil vom 20.08.2008, Az.: 15 C 297/08 Der Verbraucher verwirkt sein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wenn er ca. ein halbes Jahr nach Ausübung seines Widerrufsrechts die Ware noch nicht an den Verkäufer zurückgesandt hat und auch sonst keinen Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen hat. | | | | Mitglied kann von ebay Freischaltung des gesperrten Accounts verlangen - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 6 W 183/08 Grundsätzlich ist ebay dazu berechtigt bei Verstößen gegen die AGB einem Mitglied sein Konto zu sperren. Die Voraussetzungen einer Sperrung müssen jedoch von Seiten der Betreiber der Internetauktionsplattform belegt werden. Gelingt dies nicht, hat der Inhaber des Accounts einen Anspruch auf Freischaltung, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. | | | | Auskunfts-, Zahlungs- und Schadensersatzansprüche bei Domain-Pachtverträgen - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.09.2008, Az.: 6 0 9057/07 Der Verpächter einer Domain kann gegen den Pächter keine Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz geltend machen, wenn der Pächter auf eigene Seiten verlinkt und so weitere Umsätze erzielt. Dies hätte im Vertragt festgehalten werden müssen. | | | | Haftung für Ergebnis einer Suchabfrage bei Google - LG Berlin, Urteil vom 08.07.2008, Az.: 27 O 536/08 Der Betreiber eines Internetprotals haftet für von Google angezeigte Suchergebnisse, wenn er diese auf seiner Homepage eingebunden hat und zuvor auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde. Es besteht jedoch die Möglichkeit sämtliche Treffer die eine bestimmte zu unterlassende Äußerung enthalten, zu blocken und nicht anzuzeigen. | | | | | | | 
| | | [urheberR] | | | | Rechtswidrige Linksetzung zu Programmen die Kopierschutz umgehen - OLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az.: 29 U 5696/07 Der Heise Verlag darf, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware keinen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft setzen. Der Verlag haftet daher nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung sondern wegen vorsätzlicher Beihilfe. | | | | Kein Unterlassungsanspruch bei Übernahme einzelner Datensätze aus einer Datenbank - OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az.: 6 U 57/08 Der Hersteller einer Datenbank mit mehreren tausend Datensätzen hat gegen denjenigen, der einzelne Datensätze entnimmt keinen Anspruch auf Unterlassung. Es mangelt nach Art oder Umfang an der Übernahme eines wesentlichen Teils der Datenbank, der sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bestimmen lässt. In quantitativer Hinsicht ist allein auf das Verhältnis zwischen dem Umfang der in der Datenbank enthaltenen und der entnommenen Daten abzustellen. ... | | | | Über € 10.000 Schadensersatz bei sechs kopierten Bildern - LG München, Urteil vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07 Die Nutzung von sechs urheberrechtlich geschützten Fotografien auf einer Homepage verletzen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Urhebers. Die höhe des Schadensersatzanspruch richtet sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Werden Rechte eines Fotografen ohne dessen Namensnennung verletzt, so kann der Schadensersatz mit einem 100 %igen Zuschlag des üblichen Nutzungshonorars bemessen werden. | | | | Urheberrechtsverletzung durch thumbnails der Google-Bildersuche - LG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 Das Urheberrecht eines Fotografen wird dadurch verletzt, dass ein von ihm geschaffenes Foto durch Google in deren Bildersuche als sog. thumbnail dargestellt wird. Bei Thumbnails ist die öffentliche Zugänglichmachung im Hinblick auf den Zweck der Suchmaschine im Vergleich mit dem Original verkleinerten und in der fototechnischen Auflösung vergröberten Darstellung des Fotos zu sehen. | | | | eDonkey-Server-Betreiber haften nicht - OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2008, Az.: I-20 U 196/07 Die Betreiber eines eDonkey-Servers haften nicht für von Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen. Auf den Servern der Betreiber wird lediglich ein Verzeichnis der Dateien präsentiert; die Musikdateien, die von den Nutzern heruntergeladen werden, sind dort nicht gespeichert. Damit scheidet ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen der Werke aus. | | | | | | | | 
| | | | [sonstigesR] Unzulässige Werbeanrufe mangels Einwilligungserklärung - OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08 Erfolgen automatische Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern, wobie diese 0900-Nummern wählen sollen um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, sind diese insbesondere dann unzulässig und ein Verbot durch die Bundesnetzagentur nicht zu beanstanden, wenn vor den Werbeanrufen keine individuellen Einwilligungserklärungen eingeholt, sondern im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen (formularmäßige) Einverständniserklärungen "angemietet" wurden. Diese stellen keine wirksame Einwilligung in die automatisierten Werbeanrufe dar. | Sportwetten im Internet waren vor dem Glücksspielstaatsvertrag nicht unlauter - OLG München, Urteil vom 16.10.2008, Az.: 29 U 1669/08 Das Angebot von Sportwetten im Internet ist nur dann unlauter, wenn das Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war. Die Unlauterkeit der beanstandeten Wettbewerbshandlung der des Anbieters von Sportwetten im Internet ist zu verneinen, weil das in Bayern errichtete staatliche Wettmonopol in seiner gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung im Jahr 2006 einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit privater Wettanbieter darstellte und deshalb mit Art. 12 Abs. | "Telefonieren für 0 Cent!" kann es nicht geben - BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05 Telekommunikationsunternehmen dürfen nicht nur mit dem Slogan "Telefonieren für 0 Cent!" werben, wenn aus der Werbung nicht deutlich erkennbar wird, dass für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses Kosten aufzuwenden sind und das Angebot nur in Verbindung mit einer monatlichen Grundgebühr gilt. |
| | | | | | | | | | | | PressespiegelWie
gewohnt hier noch einige Veröffentlichungen zu unserer Kanzlei
aus den letzten vier Wochen: | Interview
von Herrn Terhaag zu "Cybermobbing ist zum Volkssport geworden".
Beitrag über Beleidigungen in Onlineforen und wie man sich
wehren kann bei
welt-online.de
| 
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. war erstmalig bei Kabel 1 zu
sehen.
Im K1 Magazin ging es im Beitrag "Nazis im Netz" um den An- und
Verkauf von Nazi-Devotionalien im Internet. |  Interview mit und Beitrag von Herrn Terhaag zur
Titelgeschichte "Immer schön sauber bleiben - Reisebewertungen
im Internet" im Magazin für Touristik und Business Travel
fvw | Interview
mit Herrn Terhaag und Beitrag zu "Zahltag in China - Steuern auf
virtuelle Währungen zum Beispiel in World of Warcraft" bei
sueddeutsche.de
| 
Im IT-Rechts-Berater besprach
Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M. die Entscheidung des
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2008, Az. 3 W 1128/08 - "Unterlassungshaftung eines Suchmaschinenbetreibers".
|  In
der regelmäßigen Kolumne von Herrn Dr. Engels in der
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ging es um Tauschringe im Internet und die Trügerische Sicherheit vor Abmahnungen. |
| | | | |
| |