| | Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit: | |
| | | | allgemeines | | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!
Deutscher im All. Obama im Aufwind. Ur-Fortune
Klaus Allofs bleibt bei Werder Bremen. Steuerrazzia bei Post-Chef
Zumwinkel und offenbar nicht nur da. Unserer monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht
alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Die absoluten Highlights
haben wir ihnen wie immer unten angefügt. Bitte stöbern Sie durch
unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte
Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an,
wenn Sie etwas vermissen.
| | | | | | | | | | | | neues aus der KanzleiZudem freuen wir uns, wieder von einigen Veröffentlichungen
berichten zu können. 
In der gerade frisch am Kiosk erschienen
neuen Ausgabe des webselling-Magazins sind unsere Anwälte, wie
gewohnt, wieder mit Beiträgen für Internet-Praktiker vertreten. Rechtsanwalt Dr. Engels berichtet darin über
die vom Justizministerium geplante neue
Muster-Widerrufsbelehrung. Tipps und Tricks aus dem Markenrecht
gibt Rechtsanwalt Dr. Herrmann in seinem Beitrag "Markenschutz
für Ihr Business. Auch das immer wieder aktuelle Thema
Jugendschutz und AVS-Systeme kommt nicht zu kurz und Dr.
Herrmann berichtet ausführlich in webselling über die neusten
Entwicklungen rund um diesen Dauerbrenner im Netz.

Kurzkommentare zum Hauptsacheverfahren
"spickmich.de" vor dem LG Köln im
Morgen- und Mittagsmagazin des ZDF am 30. Januar 2008 Internetrechtskolumne
im Berliner Tagesspiegel diesmal zum Thema "Haftung
für Dritte" zur Frage, ob man als Anschlussinhaber für das
Verhalten anderer –etwa der Kinder oder anderer Mitbewohner–
immer haftet.
In
der regelmäßigen Kolumne von Herrn Dr. Engels in der Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung ging es um die Novellierung der Vorschriften
des Urheberrechts und um die Kontrolle des Surfverhaltens am Arbeitsplatz.

Rechtsanwalt Michael Terhaag hatte zudem diverse
Liveaufritte zum neuen Ebay-Bewertungssystem sowie zur Werbung
und Gewährleistung in Annoncen und auf dem Trödelmarkt bei
"daheim & unterwegs" im
WDR-Fernsehen am 12. Februar 2008 | | | | | | | | | | | | | | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | | [markenrecht] Verwechslungsgefahr
zwischen "hapimag" und "Hapimag-Zweitmarkt"
- LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 137/07
Aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen der internationalen
Marke "hapimag" und dem Begriff Hapimag Zweitmarkt",
darf der Begriff Hapimag Zweitmarkt" im geschäftlichen
Verkehr zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich
des Vertriebs von Zeitwohnrechen nicht (wie z. B. auf einem
Briefkopf geschehen) genutzt werden. | Kein
neuer Streitgegenstand bei Einführung einer weiteren
Wort/Bildmarke in den Prozess - BGH, Beschluss vom 13.12.2007,
Az. I ZR 6/05 Trägt die Inhaberin der Markenrechte "Kinder"
in einem Markenrechtsstreit ausdrücklich vor, bislang
lediglich eine Wort/Bildmarke in das Verfahren eingeführt
zu haben und stützt sie das Begehren nunmehr auf eine
weitere Wort-/Bildmarke, ergibt sich daraus nicht, dass die
weitere Marke kraft Verkehrsgeltung als selbständiges
Schutzrecht in den Rechtsstreit eingeführt werden soll.
Die weitere Marke ist daher nicht als weiterer Streitgegenstand
anzusehen. | Keine Haftung des Domain-Parking Betreibers für Markenrechtsverletzung
durch Dritte - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007,
Az.: 2a O 176/07 Der Betreiber des Sedo-Domain-Parking von Markeninhabern
auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Es wird hier
lediglich eine Plattform zur Verfügung gestellt, auf
welcher der jeweilige Domaininhaber die Domain zum Verkauf
oder zur Bewerbung anbieten kann. Eine Haftung als Teilnehmer
scheidet aus, da aufgrund unzumutbarer Prüfungspflichten
auch bedingter Vorsatz nicht angenommen werden kann. Eine
Haftung als Störer kommt erst ab Kenntniserlangung in
Betracht und damit erst ab Erhalt des Abmahnschreibens. |
| | | | | | | | 
| | | | [urheberrecht] Abmahnschreiben
darf veröffentlicht werden - OLG München, Beschluss
vom 16.10.2007, Az.: 29 W 2325/07 Ein Abmahnschreiben eines Anwalts genießt nur dann
urheberrechtlichen Schutz, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe
erreicht wird. Dies ist bei einfachen Schreiben nicht der
Fall. Durch die Veröffentlichung des Schreibens wird
der Anwalt nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt, wenn für
die Veröffentlichung ein sachlicher Grund gegeben ist. | Anschlussinhaber
haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen
- LG Köln, Urteil vom 22.11.2006, Az.: 28 O 150/06 Der Anschlussinhaber haftet für sämtliche von seinem
Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer
auf Unterlassung. Unerheblich ist, ob die Urheberrechtsverletzungen
von einem Minderjährigen des Haushalts und nicht vom
Anschlussinhaber selbst begangen wurden. | Keine
Haftung des Access-Providers - LG Düsseldorf, Urteil
vom 13.12.2007, Az.: 12 O 550/07 Access-Provider haften nicht für fremde und rechtswidrige
Inhalte, die über seinen Zugang aufgerufen werden können.
Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider
weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich
und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen
Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden. |
| | | | | | | | 
| | | | [wettbewerbsrecht] Wettbewerbswidriges
Handeln des Headhunters bei erster Kontaktaufnahme - BGH,
Urteil vom 22.11.2007, Az.: I ZR 183/04 Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch,
das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers
zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer
Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten
vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme
Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig. | Unzulässigkeit
eines Auskunftsanspruch via einstweiliger Verfügung -
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.12.2007, Az.: 23 U 132/07
Ein Auskunftsanspruch mittels einstweiliger Verfügung
ist grundsätzlich wegen Vorwegnahme der Haupsache unzulässig.
Dies gilt auch für einen Anspruch auf Herausgabe von
Daten. | IP-Sperre
für Mitbewerber unzulässig - OLG Hamm, Urteil vom
23.10.2007, Az.: 4 U 99/07 Ein Mitbewerber darf von dem Betreiber eines Online-Shops
nicht durch Sperrung der IP-Adresse ausgeschlossen werden.
Dem Mitbewerber muss es möglich sein, die Angebote seiner
Konkurrenz auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Sperrung der IP-Adresse
gerechtfertigt sein, wenn sich der Mitbewerber nicht wie ein
normaler Kunde verhält. |
| | | | | | | | 
| | | [allg internetrecht]
| | | | | | | | 
| | | | [sonstigesR] EuGH-Vorlage
zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht
- VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 12
A 102/06 Das Gericht legt dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage
vor, ob es mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist,
dass mit der Bekämpfung von Spielsuchtgefahren begründeten
nationalen staatlichen Veranstaltungsmonopol auf Sportwetten
und Lotterien entgegensteht, wenn in diesem Mitgliedstaat
andere Glücksspiele mit erheblichem Suchtgefährdungspotenzial
von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden dürfen
und die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu Sportwetten-
und Lotterien einerseits und anderen Glücksspielen andererseits
auf der unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder
und des Bundes beruhen. | Kein
Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Anwalts durch
ungeschwärztes Urteil im Internet - OLG Hamm, Urteil
vom 11.12.2007, Az.: 4 U 132/07 Wird auf einer Internetseite ein nicht anonymisiertes Urteil
veröffentlicht, stellt dies kein schwerwiegenden Eingriff
in das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Anwalts dar.
Es liegt kein Fall von Bloßstellung oder Diffamierung
vor. Betroffen ist allein das berufliche Umfeld. | Zu
den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung
- BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, Az.: 1 BvR 967/05 Grundsätzlich setzt ein Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung
vorraus, dass bei mehrdeutigen Aussagen sich eine im Zusammenspiel
der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage
dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt.
Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf daher nicht schon
dann ermöglicht werden, wenn eine "nicht fern liegende
Deutung" bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage
einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt. |
| | | | | |
| |
| | Herausgeber des Newsletter: Terhaag &
Partner
Rechtsanwälte
Stresemannstrasse
26
40210 Düsseldorf http://www.aufrecht.de/
E-Mail: anwalt@aufrecht.de Tel: 0211
/ 16 888 600
Fax: 0211
/ 16 888 601 Partnerschaftsregister
AG Essen Nr. 1036 Verantwortlicher i.S. des TMG:
RA Michael
Terhaag, LL.M. | | |
| | Der Bezug des aufrecht.de Newsletters ist kostenlos. Er
wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor auf unserer Website
angemeldet haben. Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, gehen Sie
bitte auf http://www.aufrecht.de/newsletter.html und geben dort genau die E-Mail-Adresse ein, an die wir
diesen Newsletter geschickt haben. Das Prozedere mit der Bestätigungs-E-Mail
kennen Sie ja bereits von Ihrer Anmeldung. Bei Fragen sprechen Sie uns
bitte an. | |