| | | | allgemeines | | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!
Die Fußball-EM ist vorbei. Bei eBay gibt's Poldis
EM-Hose und bei uns die versprochenen Eindrücke unserer Reise zum
Halbfinale nach Basel gibt es wie versprochen bei uns... 
Unsere Düsseldorfer
Fortuna ist einmal mehr - wenn auch aktuell nur im Bereich Marketing
und Merchandising - absolut erstklassig.
Zum Saisonstart bringt der kommende Drittliga-Aufsteiger seinen
Fanshop-Katalog wieder im Comic-Style heraus, wobei diesmal das
Asterix-Format Pate steht.
Nachdem wir ohnehin dieser Meisterleistung hier ein paar Zeilen
widmen wollten, berichtete in der vergangenen Woche sogar der FOCUS
hierüber.
Nach dem Nachrichtenmagazin ist der Katalog so beliebt, dass sogar
aus Hongkong, Bangladesch oder den Cayman-Inseln Fortuna-Fans sich
das Liebhaberstück bestellen.
Wir hoffen die Jungens ziehen sportlich in der anstehenden Saison
nach. Unser monatlicher Newsletter enthält selbstverständlich
nicht alle Ergänzungen der letzten vier Wochen. Bitte nutzen Sie
unsere Suchfunktion
auf der Site und sprechen uns bei Fragen oder Ergänzungswünschen
gern an. | | | | | | | | | | | | neues aus der Kanzlei Wir
freuen uns über einen weiteren Fachanwaltstitel.
Nach Herrn Kollegen Terhaag hat nunmehr der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels aufgrund seiner
nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen
Erfahrung die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt
für IT-Recht zu führen.
Wir gratulieren!

Na ja und dann noch wie versprochen:
"So geh'n die Deutschen, die Deutschen die geh'n so..."
Ein paar Eindrücke von unserem Mini-Kanzleiausflug
zum Halbfinale nach Basel zum Spiel Deutschland gegen die Türkei
finden Sie
hier.
| | | | | | | |
| | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | | [markenrecht] Haftung
bei Google Adwords mit der Option "weitgehend passende
Keywords" - OLG München, Beschluss vom 06.05.2008,
Az.: 29 W 1355/08 Eine Kennzeichenverletzung durch die Verwendung rein beschreibender
Begriffe im Rahmen des Google-AdWords-Systems mit der Option
"weitgehend passende Keywords" ist ausgeschlossen,
da markenrechtlich previligiert. Eine Störerhaftung scheidet
ebenso aus, denn wenn die Nutzung ausschließlich beschreibender
Begriffe (als Konsequenz des von Google verwendeten Suchalgorithmus)
auch zu Treffern und damit zu einer Mitnutzung von geschützten
Zeichen führt, würde eine Handlungspflicht erst
dann bestehen, wenn der Verwender der beschreibenden Begriffe
auf das Auftauchen solcher Treffer hingewiesen wird. | "POST"
unterliegt im Streit gegen "CityPost" - BGH, Urteil
vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05 Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke nicht
das Recht, einem Dritten zu verbieten, ein mit der Marke identisches
oder ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale
der Dienstleistungen, insbesondere ihre Art oder ihre Beschaffenheit,
im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung
nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der Begriff
"Post" bezeichnet in der deutschen Sprache einerseits
die Einrichtung, die Briefe, Pakete, Päckchen und andere
Waren befördert und zustellt und andererseits die beförderten
und zugestellten Güter selbst, z.B. Briefe, Karten, Pakete
und Päckchen. |
| | | | | | | | 
| | | | [wettbewerbsrecht] Gehen
Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!
irreführend bei Werbung von Internetzugangsdiensten -
Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.07.2006, Az.:
3 U 244/05 Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!
ist im Rahmen einer Werbeanzeige für Internetzugangsdienste
irreführend. Ein beachtlicher Teil des angesprochenen
Verkehrs wird die in dem Werbeflyer enthaltene Angabe dahingehend
verstehen, dass der angebotene Internetzugang, bei Verwendung
des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise werden deshalb annehmen,
dass der DSL-Zugang in dem Sinne sicher ist, dass die vorgenannten
Gefahren zwar nicht absolut im Sinne von 100%, aber doch ganz
weitgehend ausgeschlossen sind. | Unwirksamkeit
von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln - KG Berlin,
Beschluss vom 25.01.2008, Az.: 5 W 344/07 Die Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen Teillieferungen
und Teilabrechnungen sind zulässig ist gegenüber
Verbrauchern unwirksam. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und §
309 Nr. 2a BGB enthalten Regelungen, die dazu bestimmt sind,
im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unwirksamkeit der AGB-Regelung
zugleich zu einem Verstoß gegen die Informationspflichten
der BGB-InfoV führt. | Unzulässige
AGB-Klauseln von Premiere - BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.:
III ZR 247/06 Folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Bezahlfernsehsenders Premiere sind unwirksam:
"a) Unabhängig davon behält sich die P. GmbH
& Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle,
die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung
der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen,
zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
b) Die P. GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu
zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten
für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der
Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die
Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises
ausmacht.
c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die
jeweils verlängerte Laufzeit.
d) Die P. GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer
Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge
zu ändern. In diesem Fall ist
die P. GmbH &
Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen.
Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die
P. GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass
dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst." | Beginn
der Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der Ware
und einer in Textform mitzuteilenden Widerrufsbelehrung
bei ebay - LG Braunschweig, Urteil vom 6.11.2007, Az.: 21
O 1899/07 Eine Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher zur Kenntnis
gibt, dass die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der
Ware und einer in Textform mitzuteilenden Widerrufsbelehrung
beginnt, enthält genau die Informationen, die dem Verbraucher
insoweit aufgrund der Vorschriften des BGB mitzuteilen sind. |
| | | | | | | | 
| | | [internetR] | | | | "vw.de"
Konzern hat gegenüber der Denic einen Anspruch auf zweistellige
Domain - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.04.2008, Az.: 11 U 32/04
(Kart) Der typische Internet-Nutzer sucht nach bekannten Kürzeln,
sodass durch die Verweigerung der Eintragung eine Ungleichbehandlung
des VW-Konzerns im Verhältnis zu solchen anderen Automobilherstellern
vorliegt, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain
".de" eingetragen wurde, z. B. www.bmw.de. Die Auslegung
des Merkmals des "üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs"
führt dazu, dass die Denic eine Leistung erbringen muss, die
es bislang nicht im Sortiment hat. Es kann in diesem Zusammenhang
nicht darauf abgestellt werden, dass die Denic gemäß
ihren Richtlinien Second-Level-Domains, die lediglich aus zwei Buchstaben
bestehen, nicht vergibt. Dem Anspruch auf Eintragung kann nicht
entgegen gehalten werden, dass die - allenfalls theoretische - Möglichkeit
der Zulassung einer Top-Level-Domain ".vw" besteht. | | | | | | | 
| | | [urheberR] | | | | Zur
Zulässigkeit von Streaming-On-Demand-Angeboten für Musikaufnahmen
im Internet - LG Hamburg, Urteil vom 21.2.2007, Az.: 308 O 791/06
Die Bereitstellung eines "On-Demand"-Angebotes, bei dem
Musikaufnahmen im Internet zum jederzeitigen individuellen Abruf
durch Dritte im Streaming-Verfahren (sog. Streaming-On-Demand-Angebot)
zugänglich gemacht werden, greift in das Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrecht der Rechteinhaber ein. Bei der On-Demand-Nutzung
handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, so dass
es einer speziellen vertraglichen Regelung bei der Nutzungsrechtseinräumung
bedarf. | | | | Angebot
und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay - LG
München I, Urteil vom 13.06.2007, Az.: 21 S 2042/06 Das Überlassen der Zugangsdaten für ebay an Familienangehörige,
stellt einen vertraglichen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der deutschsprachigen ebay-Seite dar. Der Anschlussinhaber,
der seiner Frau und seinen minderjährigen Kindern auch die
Zugangsdaten für ebay zum Gebrauch überlässt, haftet
als Störer bei im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen,
z. B. Angebote zu Kopierschutzumgehungsprogrammen. | | | | TV-Total
unterliegt im Streit um Wiedergabe der Sendung "Landparty in
Hüttenberg" gegen den Hessischen Rundfunk - BGH, Urteil
vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05 Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und
Laufbildern genießen Leistungsschutz. Eine zulässige
freie Benutzung fremder Filmaufnahmen setzt voraus, dass ein selbständiges
Werk geschaffen wird. Mit den übernommenen Laufbildern hat
die Sendung "TV-Total" kein selbständiges Werk geschaffen.
Der Teil der Sendung, in der der Moderator das "Spontan-Interview"
präsentiert und kommentiert, erfüllt nicht die an die
Selbständigkeit eines neuen Werkes zu stellenden Anforderungen. | | | | Inhaber
eines offenen WLAN haftet nicht für Urheberrechtsverletzung
Dritter - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07
Der Inhaber einer offenen WLAN-Verbindung haftet nicht als Störer
für vorsätzliche rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen
Dritter. Es können Prüfungspflichten für den Anschlussinhaber
bestehen, wenn z. B. konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen
durch Familienangehörige vorliegen. Mit Hilfe der Störerhaftung
die einen eigenverantwortlich Handelnden treffende Pflicht, sich
recht- und gesetzmäßig zu verhalten, nicht über
Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden darf, setzten Prüf-
und Handlungspflichten stets konkrete Hinweise und Erkenntnisse
im Hinblick auf rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. | | | | | | | | 
| | | | [sonstigesR] Versandhandel
mit Arzeimitteln - DocMorris - BGH, Urteil vom 20.12.2007,
Az.: I ZR 205/04 Einem Versandhandelsunternehmen kann, das eine Präsenzapotheke
in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen
betreibt, kann nicht der Umstand entgegengehalten werden,
dass das niederländische Recht den Versandhandel mit
Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke
abhängig macht. | Kein
Sofortvollzug bei Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen
Vermittlung von Sprotwetten - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht,
Beschluss vom 21.05.2008, Az.: 7 ME 66/08 Das Interesse des Antragstellers, die sofortige Vollziehung
des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis wegen der Vermittlung
von Sportwetten auszusetzen, überwiegt gegenüber
dem Vollzugsinteresse der Behörde. Ob die notwendige
Zuverlässigkeit zum Führen einer Gaststätte
bei der Vermittlung von Sportwetten fehlt, kann auch nach
den neuen Regelungen zum Sportwettenrecht nicht ohne weiteres
bejaht werden. | Monatliche
Mobilfunkrechnung bei Anschlusssperrung - AG Meldorf, Urteil
vom 18.01.2008, Az.: : 84 C 1380/07 Mobilfunkanbieter können die vereinbarten Grundentgelte
auch für die Zeit nach einer Anschlusssperrung verlangen,
weil die Kunden im Hinblick auf ihren Zahlungsverzug selbst
dafür verantwortlich sind, dass die Mobilfunkanbieter
durch die Anschlusssperrung von ihrem Zurückbehaltungsrecht
nach § 320 BGB Gebrauch machen. Eine Klausel im Preisverzeichnis
der Mobilfunkanbieter, wonach bei verzugsbedingter Sperrung
des Anschlusses der Kunde als Sonderleistung eine
Anschlusssperre (z.B. unbezahlte Rechnung) je Sperre
zum Preis von 8,80 € zu zahlen hat, ist unwirksam. | Preisgelder
bei einer TV-Show unterliegen der EStG - BFH, Urteil vom 28.11.2007,
Az.: IX R 39/06 Die Teilnehmerin einer Fernsehshow ist mit Ihrem dort erhaltenen
Preisgeld der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen kann Gegenstand eines Vertrages
sein und damit eine Gegenleistung auslösen, die ein Glücksspiel
ausschließt. | Werbende
Klitschko-Brüder sind keine Künstler - BSG, Urteil
vom 24.01.2008, Az.: B 3 KS 1/07 R Das Honorar für die Brüder Klitschko unterliegt
nicht der Künstlersozialabgabe. Profisportler wie die
Brüder Klitschko werden durch Werbeauftritte nicht zu
darstellenden Künstlern, selbst wenn die werbemäßige
Vermarktung in anderer Form als durch die Wiedergabe von Sportszenen
erfolgt. Die an aktive Sportler für die Vermarktung ihrer
Persönlichkeitsrechte gezahlten Honorare müssen
deshalb bei der Bemessung der Künstlersozialabgabe außer
Betracht bleiben. | Kein
SCHUFA-Eintrag ohne Titel - AG Plön, Urteil vom 18.12.2007,
Az.: 2 C 650/07 Telekommunikationsunternehmen dürfen einen negativen
SCHUFA-Eintrag und einen Eintrag im Fraud
Prevention Pool nur dann veranlassen, wenn ein Titel
über die Forderungen aus dem Telekommunikationsvertragsverhältnis
erwirkt wurde. Andernfalls liegt in der unzulässige Datenübermittlung
ein Verstoß gegen den Datenschutz und damit ein schwerer
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden vor. |
| | | | | | | | | | | | Pressespiegel Wie
gewohnt waren unsere Anwälte wieder in der Rechtsrubrik des
Fachmagazins Webselling vertreten.
RA Dr. Volker Herrmann beleuchtet darin zusammen mit Herrn
Steuerberater Thomas Terhaag alle wichtigen Aspekte für das
Online-Business im Umgang mit dem Finanzamt. Der Beitrag "E-Commerce
und Steuern" erschien jüngst in der neuen Webselling
ebenso wie der Beitrag "Halbherzige Umsetzung" von
RA Dr. Thomas Engels. Darin berichtet RA Dr. Engels über die
für sämtliche Shopbetreiber wichtige Änderung der gesetzlichen
Widerrufsbelehrung, die seit dem 1. April 2008 in Kraft getreten
ist. | In
der regelmäßigen Kolumne von Herrn Dr. Engels in der Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung ging es um das Verbot von gewaltverherrlichenden
Spielen und den Handel mit Fussballeintrittskarten bei eBay.
| 
Die Zeitschrift apo-online veröffentlichte einen Beitrag
von RA Dr. Volker Herrmann, der für alle Online-Apotheker
Bedeutung hat. RA Dr. Herrmann beschreibt darin die typischen
Fallen beim Internetauftritt einer Apotheke aus berufsrechtlicher
und wettbewerbsrechtlicher Sicht.
| 
Speziell an Zahnärzte, die einen Webauftritt betreiben, richtet
sich der Beitrag von RA Dr. Volker Herrmann in der Zeitschrift
dent-online, dem Fachmagazin für Zahnärzte und Neue
Medien. Der Beitrag enthält zahlreiche Hinweise für Zahnärzte
über die rechtssicherer Gestaltung einer Praxishomepage.
| 
Die juristische Fachzeitschrift Multimedia und Recht
(MMR)
veröffentlichte ein von unserer Kanzlei erstrittenes
Urteil des LG Köln.
Die Kölner Richter bestätigten darin den urheberrechtlichen
Schutz von Bewertungsdatenbanken, wie diese häufig im Web
2.0. anzutreffen sind.
|
| | | | | |
| |