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harren der neuen Dinge die da kommen sollen. Die DFB-Elf steht kurz vor Ihrem wichtigen Spiel
gegen Russland und nach langem Warten ist die erste Version der
FIFA-Reihe mit der Fortuna aus Düsseldorf erschienen. Unser monatlicher Newsletter enthält
selbstverständlich nicht alle Ergänzungen der letzten vier Wochen.
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an. | | | | | | | | | | | | neues aus der KanzleiBitte schauen Sie einfach unten in unserem Pressespiegel, wenn Sie sich für unsere Öffentlichkeitsarbeit interessieren. Auch in diesem Monat sind wieder eine Vielzahl von interessanten Beiträgen und Veröffentlichungen dabei. | | | | | | | | | | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | | [markenrecht] | | | | | | | | 
| | | | [wettbewerbsrecht] Stadtwerke Düsseldorf erzielen weitere einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Werbung der Konkurrenz - LG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2009, Az.: 34 O 77/09 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf darf die Konkurrenz der Stadtwerke Düsseldorf nicht damit werben, dass die Stadtwerke Strom vom Konkurrenten beziehe und die Belieferung in Kürze ende, sodass die Kunden zur Konkurrenz wechseln müssten. | Einmaliger E-Mail-Kontakt ist keine Einwilligung für die Zusendung von Werbe-E-Mails - AG München, Urteil vom 08.07.2009, Az.: 161 C 6412/09 Die unverlangte, das heißt ohne das vorherige ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis des Adressaten abgeschickte E-Mail-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Eine unzumutbare Belästigung ist selbst dann noch zu bejahen, wenn die Werbebotschaft im „Betreff“ von vorneherein klar und unzweideutig als Werbung gekennzeichnet ist und der Empfänger sie auf Grund dieser Beschreibung ohne weiteres löschen kann, ohne sie erst lesen zu müssen. | Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen kann wettbewerbswidrig sein - BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07 Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen. Allein die Absicht eines Mitarbeiters, die durch das Beobachten des Betriebsgeländes des Konkurrenten erlangten Informationen für ein Abwerben von Kunden zu verwenden, kann die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens jedoch nicht begründen. |
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| | | [internetR] | | | | Tierschutzforum darf Boykottaufruf gegen Modepelzfirma veröffentlichen - OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2009, Az.: 3 U 9/09 Die Haftung des Forenbetreibers wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ist nur dann möglich, wenn eine bestimmte und über eine bloße Befürwortung hinausgehende Aufforderung zu einem bestimmten Tun gegeben ist. Insoweit gibt es zur strafrechtlichen Dogmatik keine abweichenden Anforderungen im Rahmen der zivilrechtlichen Unterlassungsdogmatik. | Unterlassungsanspruch von Privatpersonen wegen unaufgefordertem Zusenden von Werbe E-Mails - LG Lübeck, Beschluss vom 10.07.2009, Az.: 14 T 62/09 Das unaufgeforderte Zusenden von Werbe E-Mails stellt auch bei Privatpersonen aufgrund der damit verbundenen Intensität der Belästigung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Betroffene müssen ihren elektronischen Briefkasten nicht auf das rechtswidrige Verhalten der Versender einrichten, indem ein sog. Spam-Filter entsprechend eingestellt wird. | Haftung des Forenbetreibers erst ab Kenntnis - LG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 27 S 7/09 Der Betreiber eines Forums im Internet ist nicht verpflichtet, aufgrund der vorangegangenen Abmahnung die Beiträge im Diskussionsforum daraufhin zu untersuchen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen" in Bezug auf den Abmahnenden verbreitet werden. Der Forumbetreiber kann schon gar nicht wissen, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch sein sollen und welche ggf. von dem Abmahnenden als beleidigend empfunden werden. | Veröffentlichung von Bildern in Personensuchmaschine ohne Einwilligung rechtswidrig - LG Köln, Urteil vom 29.09.2009, Az.: 28 O 662/08 Wird das Bildnis einer Person im Suchergebnis einer Personensuchmaschine durch die Verwendung von „Embedded-Links“ angezeigt und liegt keine Einwilligung des Betroffenen vor, so ist dies rechtswidrig und der Abgebildete in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Zwar liegt in der bloßen Verlinkung eines Bildes noch kein öffentliches Zugänglichmachen oder Verbreiten, im Unterschied zu solchen reinen „Hyperlinks“ wird aber auf der Internetseite der Personensuchmaschine das Bild angezeigt. |
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| | | [urheberR] | | | | Miturheberschaft bis zum Beweis des Gegenteils - BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 142/06 Die Miturheberschaft ist auch dann begründet, wenn nur ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, gegeben ist. Dies gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes. | Urheberrechtlicher Schutz für didaktische Methode von Lernspielen nicht möglich - OLG Köln, Urteil vom 28.08.2009, Az: 6 U 225/08 Ein dem Urheberrechtsschutz zugängliches Werk ist stets nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Die hinter einem Werk stehende Idee bleibt ungeschützt. Urheberrechtlicher Schutz besteht damit nur gegen die unbefugte Verwertung eines Werkes als solchem in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht aber gegen die bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe. | "Gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer von Tauschbörsen - LG Kiel, Beschluss vom 06.05.2009 In "gewerblichem Ausmaß" begangene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden, fallen in der Regel nicht unter diesen Begriff. | Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing von Filmen - LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09 Ob eine Rechtsverletzung ein "gewerbliches Ausmaß" erreicht hat, ist anhand einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Als Indiz ist insoweit u. a. die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt des Werkses in Deutschland heranzuziehen. Ein "unmittelbarer" Zusammenhang ist nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Veröffentlichungszeitpunkt in der Regel nicht mehr gegeben. |
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| | | | [sonstigesR] Heimiche Ton- und Bildaufnahmen aus einer Arztpraxis sind nicht zulässig - LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09 Die nicht nur ohne Einwilligung sondern sogar heimlich angefertigten Bild- und Tonaufnahmen von Arzt und Patient in den Praxisräumen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen. Allerdings sind Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis nicht allein im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis und die beruflichen Schweigepflichten des Arztes und das damit korrespondierende prozessualen Zeugnisverweigerungsrecht für unzulässig zu erachten. | Pokerturnier ist kein
verbotenes Glücksspiel iSd StGB! - LG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2009, Az.: Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 Die Austragung eines Pokertuniers in der Spielweise „Texas Hold’em“ bei dem sich die Spieler einmalig mit € 15,00 einkaufen können bzw. die dreimalige Teilnahmegebühr € 40,00 beträgt únd ein „Rebuy“ ausgeschlossen ist, stellt kein unerlaubtes Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB dar, wenn lediglich um gesponserte Sachpreise gespielt wird. | Rundfunkgebühren bei PC´s mit Internetanschluss - OVG Münster, Urteil vom 26.05.2009, Az.: 8 A 732/09 Die Verbreitung von Radio und TV via "Livestream" über das Internet ist als Rundfunk zu werten. Damit stellt auch ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät dar. Demzufolge wird ein PC mit Internetanschluss zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten und daher ist die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC`s verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
| | | | | | | | | | | | PressespiegelWas
passiert, wenn die versprochene DSL-Bandbreite nicht beim Kunden ankommt? In der
aktuellen
PCPraxis 11/09 nahm Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zu diesem immer wieder
aktuellen Thema Stellung und gab Tipps zum Umgang mit den DSL-Dienstleistern. Ebenfalls in der PCPraxis gab Rechtsanwalt Dr. Herrmann Tipps zum Umgang mit
Händlern, die sich in Gewährleistungsfällen nach 6 Monaten auf die berühmt-berüchtigte
Beweislastumkehr berufen. |
Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels kommentierte im aktuellen IT-Rechtsberater die Entscheidung des LG Köln, Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08 - Rechtsverletzung durch Dispute-Eintrag - welle.de sowie OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009, Az.: 4 U 139/08- Haftung für Fotocommunity.
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Bei focus.de bewerte Rechtsanwalt Michael Terhaag zuletzt in "Erlebnis-Auktionshäuser Teure Fallen bei der Schnäppchenjagd"
aktuelle Entwicklungen im Internet aus rechtlicher Sicht.
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Google
ist weiterhin die meistbenutzte Suchmaschine und die Fachzeitschrift PCPraxis
veröffentlichte jüngst das große Sonderheft Google Praxis hierzu.
Unsere Rechtsanwälte sind mit zwei Beiträgen vertreten: Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet in diesem Sonderheft unter „Die
Markenfalle“ über jüngsten Entscheidungen des BGH zu den Google-AdWords und
deren Auswirkungen in der Praxis. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann verfasste den Beitrag „YouTube – Videos mit
Risiko“ zu Rechtsfragen rund um die Google-Tochter YouTube, insbesondere zur
Zulässigkeit von Streamcatchern. | 
Im WDR Fernsehen kommentierte Rechtsanwalt Michael Terhaag die angebliche
Beleidigung des Düsseldorfer Oberbürgermeisters mit "Sie haben ja noch nicht mal
das kleine Einmaleins der Verwaltung drauf"
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Hinweis
bei E-Commerce auf Experten-Interview mit Michael Terhaag zum Thema "Sicher
Bezahlen im Netz"
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Interview
mit Michael Terhaag zum Thema Lotto-Jackpot: & Online-Tippern auch mit Kritik an GlückStV
und Staatsmonopol in DIE WELT und bei weltonline
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