Newsletter 10/2017
Wir berichten dieses Mal unter anderem über zwei PayPal-Verfahren vor dem BGH, Til Schweiger bei Facebook und Influencer bei Instagram und Youtube.
Beiträge unserer RechtsanwälteBGH beschäftigt sich mit PayPal-Käuferschutz
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Interessante Urteile
Wettbewerbsrecht
Logo in E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung
Eine Signatur am Fuß einer versehentlich versendeten E-Mail, welche lediglich das Logo des Absenders enthält, stellt noch keine Werbung dar. Die bloße Verwendung eines Logos eines Unternehmens ist nicht unmittelbar darauf gerichtet, die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen zu erreichen. Das Logo ist auch dann keine Werbung, wenn sich dahinter – versteckt – ein Link zur Webseite des Absenders befindet. Der E-Mail-Empfänger muss den Link, zur Wahrnehmung des Webseiteninhalts nämlich zunächst selbstständig anklicken. Unsere Kanzlei hat in diesem Verfahren die Verfügungsbeklagte vertreten, welche den Rechtsstreit für sich entschieden hat (AG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.10.2017, Az.: 29 C 1860/17 (81))
Irreführung durch Bezeichnung eines Sirups
Die Produktbezeichnung „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Flasche mit Holundersirup ist nicht irreführend, soweit der Sirup Holunderblütenextrakt enthält und dem Geschmackbild der Holunderblüte entspricht; dies gilt auch dann, wenn das Erzeugnis lediglich 0,3 % Holunderblütenextrakt und daneben erhebliche Anteile anderer Saftkonzentrate enthält (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 11.09.2017, Az.: 6 U 109/17).
Medienrecht
Fotos des Kölner Doms nicht für Politik bestimmt
Aufnahmen des Innenraums des Kölner Doms („Hohe Domkirche St. Petrus“) dürfen nicht im Rahmen von politischen Kundgebungen gezeigt werden. Der Unterlassungsanspruch besteht wegen der Verletzung des Eigentumsrechts (LG Köln, Urt. v. 20.09.2017, Az.: 28 O 23/17).
OLG Stuttgart zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme, so das Gericht (OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15).
Strafrecht
Geldstrafe wegen Volksverhetzung
Ein Angeklagter hat sich durch seine Kommentare auf der Facebook-Seite zwei tatmehrheitlichen Fällen der Volksverhetzung, strafbar gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2, 53 StGB, schuldig gemacht (LG Detmold, 27.04.2017, Az.: 25 Ns-21 Js 242/16-110/16).
Pressespiegel

PayPal-Käuferschutz beim BGH - live im ZDF-Morgenmagazin
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Verfahren mit dem PayPal-Käuferschutz beschäftigt. Es ging maßgeblich um die Frage, ob der Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Vor Verkündung der Entscheidung war Rechtsanwalt Michael Terhaag live zu Gast im Berliner Studio des "Morgenmagazins" (ZDF). Einen Ausschnitt des Fernsehauftritts können Sie an dieser Stelle sehen. Auch der WDR berichtete über das Verfahren. Ein O-Ton von Michael Terhaag lief in den Nachrichten von 1Live - hier können Sie ihn hören.
PayPal, Til Schweiger und Black Friday - bei "Volle Kanne" (ZDF)
Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärte und kommentierte live im Studio von "Volle Kanne" (ZDF) die beiden BGH-Entscheidungen zu PayPal. Außerdem nahm er Stellung zum einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Til Schweiger, bei dem es um die Veröffentlichtung einer privaten Nachricht ging. Nichtzuletzt beantwortete er auch noch einige Fragen zum "Black Friday". Das Interview sehen Sie an dieser Stelle.
Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Bundesgerichtshof zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern; Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers; sowie: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken.
Private Nachrichten nicht veröffentlichen
Das einstweilige Verfügungsverfahren gegen Til Schweiger (mehr dazu hier) sorgte für Aufregung. Der Schauspieler hatte eine private Nachricht über Facebook veröffentlicht. Viele stellen sich nun die Frage: Darf man das? Darüber berichten - mit einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael Terhaag - unter anderem die Westdeutsche Zeitung, der Merkur, die HNA, das Oberbayrische Volksblatt, die Norddeutsche Neueste Nachrichten und die Schweriner Volkszeitung.
Dashcams in der Grauzone - Interview mit heute.de
Dashcam-Videos, also solche die von im Auto festinstallierten Frontkameras gemacht werden, sind im Netz sehr beliebt. Da gibt es teilweise waghalsige Stunts und spektakuläre Unfälle zu sehen. Auch in Deutschland wächst das Interesse und die Nachfrage - doch was ist genau erlaubt und wann kann man die Aufnahmen nutzen? Darüber berichtet heute.de (ZDF).
Vorsicht vor Ping-Anrufen - Interview in der Drehscheibe (ZDF)
In letzter Zeit häufern sich wieder sogenannte "Ping Calls". Der Ablauf ist immer derselbe: Eine Nummer aus dem Ausland lässt auf dem Handy kurz anklingeln und hoffen auf einen Rückruf - und dann klingelt die Kasse. Darüber berichtete die ZDF-Sendung "Drehscheibe", mit einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael Terhaag. Einen Auschnitt sehen Sie an dieser Stelle.
Wenn ein Foto den Job kostet - Zitate in der Augsburger Allgemeine
"Durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern, die oftmals unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand produziert werden, entsteht den Betroffenen in der Regel ein nicht unerheblicher Schaden", erläutert Rechtsanwalt Michael Terhaag in der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

