Arbeitsrecht
Arbeitsrecht betrifft nahezu jeden, und oft trifft es einen unerwartet: eine Kündigung, eine Abmahnung, ein Aufhebungsvertrag, der plötzlich auf dem Tisch liegt, oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber, der sich nicht mehr im Gespräch lösen lässt. Auf Arbeitgeberseite sind es Fragen der Vertragsgestaltung, Trennungsprozesse, der Umgang mit Pflichtverletzungen oder die Einführung neuer Technologien, die rechtssicher gestaltet werden müssen.
Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, schnell zu handeln. Viele Rechte lassen sich nur innerhalb kurzer Fristen geltend machen. Wer diese Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche, und zwar häufig endgültig, selbst wenn er in der Sache im Recht gewesen wäre.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Individualarbeitsrecht, außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutz: bei allen Fragen, die durch die Digitalisierung der Arbeitswelt entstehen.
Wichtige Fristen im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage: Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre.
- Befristung: Auch die Unwirksamkeit einer Befristung muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrags gerichtlich geltend gemacht werden.
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
- Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche, etwa auf Lohn, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung, innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden müssen.
- Arbeitslosmeldung: Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag schließt, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, bei kürzeren Fristen innerhalb von drei Tagen. Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Haben Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie deshalb nicht abwarten, sondern sich umgehend beraten lassen.
Unsere Themen im Arbeitsrecht
Kündigung und Kündigungsschutz
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von zahlreichen Voraussetzungen ab: von der Einhaltung der Schriftform und der Kündigungsfrist über die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats bis zur Frage, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Kündigung dann durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse rechtfertigen. Wir prüfen Kündigungen und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie sollte deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir prüfen, ob eine Abmahnung berechtigt und formal korrekt ist, und beraten Sie, ob eine Gegendarstellung, die Entfernung aus der Personalakte oder eine Klage sinnvoll ist. Arbeitgeber unterstützen wir dabei, Abmahnungen rechtssicher zu formulieren.
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Viele Arbeitsverhältnisse enden nicht durch Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag. Ein solcher Vertrag kann für beide Seiten sinnvoll sein, birgt aber Risiken, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen. Wir prüfen und verhandeln Aufhebungsverträge und setzen uns für eine angemessene Abfindung ein. Dabei behalten wir auch Punkte wie Freistellung, Arbeitszeugnis, Bonusansprüche, Wettbewerbsverbote und Dienstwagen im Blick.
Arbeitsverträge, Befristung und Teilzeit
Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge und Vertragsänderungen. Dazu gehören insbesondere die Wirksamkeit von Befristungen, Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden, Vergütung und variablen Gehaltsbestandteilen sowie Ansprüche auf Teilzeit und Brückenteilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben beim Ausscheiden Anspruch auf ein wohlwollendes, aber wahrheitsgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Zeugnissprache ist jedoch voller Codes, die für Laien kaum zu entschlüsseln sind. Wir prüfen Arbeitszeugnisse und setzen Berichtigungsansprüche durch.
Personalakte und Auskunftsansprüche
Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Personalakte einzusehen. Arbeitgeber verweigern diese Einsicht immer wieder oder verzögern sie. Wir helfen, das Einsichtsrecht durchzusetzen und unzutreffende Inhalte, etwa unberechtigte Abmahnungen, entfernen zu lassen. Hinzu kommt der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, der in Kündigungsstreitigkeiten zunehmend eine Rolle spielt.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, etwa schwerbehinderte Menschen, Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit sowie Mitglieder des Betriebsrats. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts erforderlich. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den besonderen Anforderungen in diesen Fällen.
Berufsausbildung
Auch im Ausbildungsverhältnis gelten besondere Regeln, etwa zur Probezeit, zur Kündigung nach Ablauf der Probezeit und zur Übernahme nach der Ausbildung. Wir beraten Auszubildende und Ausbildungsbetriebe im Berufsbildungsrecht.
Wettbewerbsverbote und Geschäftsgeheimnisse
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere eine Karenzentschädigung vorsehen. Wir prüfen und gestalten Wettbewerbsverbote und beraten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim Ausscheiden von Beschäftigten.
Unser Schwerpunkt: Arbeitsrecht in der digitalen Arbeitswelt
Digitalisierung, künstliche Intelligenz und mobiles Arbeiten verändern die Arbeitswelt grundlegend und werfen neue Rechtsfragen auf, die sich nur mit fundierten Kenntnissen im Arbeitsrecht, im IT-Recht und im Datenschutzrecht zuverlässig beantworten lassen. Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung:
- Arbeitsrecht und Neue Medien: Überblick über die Rechtsfragen der digitalen Arbeitswelt
- Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Beschäftigtendaten DSGVO-konform verarbeiten
- Internet am Arbeitsplatz und E-Mail am Arbeitsplatz: private Nutzung, Kontrolle und Zugriff des Arbeitgebers
- Facebook, Instagram und soziale Netzwerke: Meinungsfreiheit, Kündigung und Corporate Influencer
- Freelancer in der IT-Branche: freie Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit
- Geistiges Eigentum und Arbeitsrecht, Urheberrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht: Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutzaudit: Datenschutz im Unternehmen systematisch prüfen
Beratung für Arbeitnehmer
Wir unterstützen Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer insbesondere bei:
- der Prüfung von Kündigungen und der Erhebung von Kündigungsschutzklagen
- der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- der Prüfung von Arbeitsverträgen vor der Unterschrift
- der Durchsetzung von Ansprüchen auf Vergütung, Überstunden, Boni und Urlaub
- der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
- der Prüfung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Konflikten wegen privater Internetnutzung, Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Überwachung am Arbeitsplatz
- der Durchsetzung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO
Beratung für Arbeitgeber
Unternehmen begleiten wir von der Einstellung bis zur Trennung:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Freelancer-Verträgen
- rechtssichere Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen und Kündigungen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Richtlinien zu IT-Nutzung, Social Media, mobilem Arbeiten und KI
- Beschäftigtendatenschutz und Betriebsvereinbarungen zu IT-Systemen
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Gestaltung von Wettbewerbsverboten
- Regelungen zu Rechten an Arbeitsergebnissen, Software und Erfindungen
- Prüfung von Freelancer-Einsätzen auf Scheinselbstständigkeit
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ständig in Bewegung. Derzeit beschäftigen Unternehmen und Beschäftigte insbesondere folgende Themen:
- Beschäftigtendatenschutz: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die zentrale deutsche Vorschrift zum Beschäftigtendatenschutz als alleinige Rechtsgrundlage nicht mehr tragfähig. Ein eigenes Beschäftigtendatengesetz ist in Vorbereitung, aber noch nicht verabschiedet.
- Entgelttransparenz: Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt bislang nicht vor. Gleichwohl wird erwartet, dass die Arbeitsgerichte das geltende Recht bereits im Sinne der Richtlinie auslegen. Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen deshalb schon jetzt überprüfen.
- Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits heute zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit konkreten Vorgaben ist geplant.
- Künstliche Intelligenz: Die europäische KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen bereits heute, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Für KI-Systeme im Personalbereich gelten ab Dezember 2027 weitere umfangreiche Pflichten.
Ablauf und Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht beginnt in der Regel mit einer Güteverhandlung, die bei Kündigungsschutzklagen meist innerhalb weniger Wochen nach Klageerhebung stattfindet. Ziel ist eine gütliche Einigung. Ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren endet bereits in diesem Termin mit einem Vergleich, häufig verbunden mit einer Abfindung. Gelingt keine Einigung, folgt ein Kammertermin, in dem das Gericht nach weiterem Vortrag der Parteien und gegebenenfalls einer Beweisaufnahme entscheidet.
Bei den Kosten gilt im Arbeitsrecht eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten sind vergleichsweise gering und entfallen bei einem Vergleich ganz. Viele Arbeitnehmer verfügen zudem über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Gerne prüfen wir vorab, ob eine Deckungszusage erteilt werden kann, und informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
Arbeitsrecht im Zusammenhang denken
Arbeitsrechtliche Fragen stehen selten für sich allein. Häufig sind sie eng mit anderen Rechtsgebieten verwoben: mit dem Datenschutzrecht, etwa bei der Überwachung von Beschäftigten oder bei Auskunftsansprüchen, mit dem IT-Recht, etwa beim Einsatz neuer Software oder von Freelancern, mit dem Urheberrecht und dem Arbeitnehmererfindungsrecht, wenn es um die Rechte an Arbeitsergebnissen geht, oder mit dem Wettbewerbsrecht und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, wenn Beschäftigte zu einem Wettbewerber wechseln.
Unsere Beratung ist deshalb nie auf das Arbeitsrecht beschränkt. Als Kanzlei mit Schwerpunkten im IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht können wir solche Fragen aus einer Hand beantworten.
Weitere Informationen
- Einen Überblick über alle Rechtsfragen der digitalen Arbeitswelt finden Sie auf unserer Seite Arbeitsrecht und Neue Medien.
- Wichtige Begriffe aus dem Arbeitsrecht erläutern wir kurz in unserem Glossar zum Arbeitsrecht.
- Zahlreiche Entscheidungen finden Sie in unserer Urteilsdatenbank zum Arbeitsrecht.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist ist sehr streng. Lassen Sie sich deshalb möglichst umgehend nach Erhalt der Kündigung beraten.
Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig vereinbart, insbesondere im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren oder eines Aufhebungsvertrags. Die Höhe hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Folgen haben, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen. Lassen Sie sich den Vertrag vor der Unterschrift prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls nach.
Wer trägt die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in vielen Fällen.
Beraten Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Beide. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, selbstverständlich niemals beide Seiten in derselben Angelegenheit.
Sie haben eine Kündigung erhalten, möchten einen Vertrag prüfen lassen oder haben eine andere Frage zum Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns gerne an.
