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Urteile 2002

Leitsätzliches

Urteile 2002

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2002, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte (z.B. einer eingetragenen Marke), generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

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Sportwettenvermittlung zulässig - VG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 2003, AZ: 5 K 2107/03

1. Die gewerbliche Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Sportwetten wird vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) umfasst.

2. Die streitgegenständliche Beurteilung zur Zulassigkeit eines Verbots der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten, wirft so schwierige Rechtsfragen auf, dass deren Klärung dem einem Hauptsacheverfahren vorzubehalten ist.

3. Das Interesse des Vermittlers oder Veranstalters von solchen Sportwetten an der Aussetzung des augesprochenen Verbotes überwiegt dem öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Untersagung.

Ein Beitrag von terhaag.

Unterlassungsanspruch bezüglich Wortmarke "Präsentainment" - LG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2002, AZ: 38 O 113/02 - (rechtskräftig)

Untersagungsverfügung zur Marke Präsentainment.

Ein Beitrag von mews.

LG München I, Urteil vom 17. Juli 2002, AZ.: 21 O 17363/01 - Obelix vs. Mobilix

LG München: Obelix ist keine berühmte Marke; der Suffix "-ix" ist nicht allein für die Inhaber der Rechte an "Asterix und Obelix" geschützt - mobilix darf daher geschäftlich genutzt werden. <str>Das OLG München hat <a href="http://www.aufrecht.de/1645.html">das Urteil aufgehoben</a> und der Klage stattgegeben. Gegen das Berufungsurteil wurde keine Revision zugelassen. Derzeit ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig. Wir beobachten weiter und werden berichten! <a href="http://www.aufrecht.de/markenrecht.html">(Markenrecht)</a></str>

Ein Beitrag von mews.

Unterlassungsverfügung zur Wortmarke "Präsentainment" - LG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2002, AZ: 38 O 113/02 - (rechtskräftig)

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt,

die Bezeichnung „Präsentainment“ im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Vorträgen und Seminaren zu nutzen und/oder benutzen zu lassen.

Ein Beitrag von mews.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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