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Leitsätzliches

Urteile 2012

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2012 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

LG Berlin: Geldentschädigung nach beleidigenden Äußerungen durch Rapper (Urt. v. 13. August 2012; Az.: 33 O 434/11 )

1. Ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen, wenn die Verletzung schwerwiegend ist und kein Ausgleich auf andere Weise erfolgen kann.
2. Bei der Bemessung dieser Geldentschädigung ist auch zu berücksichtigen, inwiefern der Anspruchsteller sich deprivatisiert hat.

KG Berlin: Graffiti-Doku - Abwägung bei erheblichem öffentlichen Informationsinteresse (Urt. v. 25. Oktober 2012; Az.: 10 U 136/12)

1. Wer den Zugang zu einem Grundstück eröffnet, ist nicht in seinem Eigentumsrecht verletzt, wenn eine Dokumentation über die Graffiti-Szene lediglich darstellend wirkt und keiner kommerziellen Verwertung der Aufnahmen des Grundstücks dient.
2. Ein Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht kann nach Abwägung insbesondere mit der Meinungs- und Filmfreiheit gerechtfertigt sein, wenn ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse an der Darstellung besteht.

OLG Köln: Persönlichkeitsverletzung bei Foto-Verbreitung von JVA-Insasse während Hofgang (Urt. v. 3. Juli 2012; Az.: 15 U 205/11)

1. Auch bei einem tatsächlich zur Zeit vorhandenen öffentlichen Interesse an einer Person darf nicht jedes Detail über diese ausgespäht werden.
2. Dies gilt insbesonder für den Hofgang im Tagesablauf einer JVA.
3. Der Maßstab für das Interesse an einer Veröffentlichung richtet sich auch nach dem Bezug zu der begleitenden Textberichterstattung.

LG Düsseldorf: Schmerzensgeld bei unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos (Urt. v. 16.11.2011; 12 O 438/10)

1. Werden Aktfotos ohne vorherige Erlaubnis in der Presse veröffentlicht, so kann sich daraus ein Geldentschädigungsanspruch ergeben.
2. Aus dem Schutz der Würde des Opfers von unerlaubten Fotoveröffentlichungen ergibt sich die Sanktionsfunktion des Entschädigungsanspruchs, der für das Opfer eine Genugtuung bedeuten kann.

LG Köln zum Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Pressevertreter

1. Eine Berichterstattung kann unzulässig sein, weil sie in unzulässiger Weise in die Privatsphäre der betroffenen Person eingreift, die Schutz vor unbefugter, insbesondere öffentlicher Kenntnisnahme genießt.
2. Die Frage, ob ein Vorgang dem Kernbereich der Entfaltung der Persönlichkeit zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt.
3. Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfällt, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.

OLG Celle zur Darlegungslast des Schuldners, dass auferlegte Auskunft unmöglich sei

1. Wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung feststeht, aber auch wenn ihre Möglichkeit zweifelhaft ist, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder der Zwangshaft gegen einen Schuldner verhängt werden.
2. Der Schuldner hat auch im Vollstreckungsverfahren die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlung ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substanziierten Weise darzulegen.
3. Je mehr die Behauptung des Schuldners, dass ihm die Leistung unmöglich sei, der Lebenserfahrung widerspricht, umso strenger müssen die Anforderungen an die Darlegung von Einzelheiten und Beweismitteln sein.

"Benutzt wie eine Hure" ist als Vergleich keine unzulässige Schmähkritik, wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht (OLG Frankfurt am.M., Beschluss vom 12.09.2012, Az. 16 W 36/12)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat per Beschluss vom 12.9.2012 eine Beschwerde zurückgewiesen, die Dr. Thilo Sarrazin gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "taz" durch das Landgericht eingelegt hatte. Diese hatte über ihn geschrieben, er werde von Journalisten "benutzt wie eine alte Hure". Es handele sich hier um eine Meinungsäußerung, bei der die Grenze zur Schmähkritik noch nicht überschritten sei, da die Auseinandersetzung in der Sache noch im Vordergrund stehe und die Grenze zulässiger Kritik weiter zu ziehen sei als bei Privatpersonen.

Frauentausch - Persönlichkeitsrechtsverletzung durch bewusstes Herabsetzen trotz vorheriger Einverständniserklärung (LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012, Az. 27 O 14/12)

Das Landgericht Berlin hat das Persönlichkeitsrecht einer Teilnehmerin bei der Serie "Frauentausch" gestärkt, indem es klarstellte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch durch ein schriftliches Einverständnis nicht vollkommen abdingbar ist. Gewisse Standards bei der Darstellung von Personen in der Öffentlichkeit müssen eingehalten werden.

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